Massiac: Die illegalen Unterlassungen des Steinbrucharbeiters
Massiac: Die illegalen Unterlassungen des Steinbrucharbeiters
Der ehemalige Geschäftsführer einer Firma, die einen Steinbruch betrieb, dessen Zulassung am 02.04.2025 auslief.
Der Steinbrucharbeiter stellte jedoch einen Antrag auf die Eröffnung eines neuen Steinbruchs und verstieß dabei gegen das Gesetz, das vorschreibt:
Einem Steinbruchbetreiber, der seinen Verpflichtungen zur Wiederherstellung eines genehmigten oder registrierten Steinbruchs nicht nachgekommen ist, kann eine neue Genehmigung oder Registrierung verweigert werden (Artikel L. 515-4 des CE).
Laut einer Meldung der DREAL vom 09.09.2020 ist der Betrieb seit 2019 eingestellt.
Bis heute gibt es keine Restaurierung, es wurde nichts unternommen, um dem Gesetz zu entsprechen.
Darüber hinaus gibt es finanzielle Probleme, weil:
Die finanziellen Sicherheiten müssen die Wiederherstellung des Standorts abdecken: Für den Betrieb von Steinbrüchen ist die Bildung finanzieller Sicherheiten gesetzlich vorgeschrieben (Artikel L. 516-1 des CE), während die übrigen ICPE auf einer per Dekret erstellten Liste aufgeführt sein müssen.
Artikel R. 516-2 des Umweltgesetzbuches sieht in Abschnitt IV konkret vor, dass die Höhe der finanziellen Sicherheiten nach den Angaben des Betreibers und unter Berücksichtigung der Kosten der folgenden in der Genehmigungsverordnung angegebenen Vorgänge festgelegt wird: „2° Für Steinbrüche: Wiederherstellung des Standorts nach der Ausbeutung“. Aus diesem Grund müssen in der Genehmigungsantragsakte Art und Kosten der Wiederherstellung des Standorts genau festgelegt sein. Unter Berücksichtigung dieser Kosten wird dann die Höhe der finanziellen Sicherheiten festgelegt, gemäß den im Dekret vom 24. Dezember 2009 festgelegten Bedingungen zur Bestimmung dieses Betrags (Artikel R. 516-1 bis R. 516-6 des CE).
Darüber hinaus werden finanzielle Garantien aufgehoben, wenn bei der Inspektion klassifizierter Anlagen die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten festgestellt wurde (Artikel R. 516-5 des CE).